Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde. Der PGR gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Auch trägt er mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Frauen und Männern, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und vierzehn Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt.
Zum Pfarrgemeinderat St. Marien gehören neben dem Pfarrer – Kontakt:
– als geborenem Mitglied folgende Damen und Herren:
Gewählte Mitglieder (ab 6. – 7. November 2021)
- Herr Gerhard Kleinehollenhorst / Vorsitzende / Pastoralverbund – Kontakt:
- Frau Agathe Faludi / stellv. Vorsitzende – Kontakt:
- Frau Monika Kersting /
- Herr Marvin Pabel /
- Herr Marko Wisniewski /
- Frau Margarete Skupien /